Förderung & Finanzierung
Förderungen im November: Was gibt es Neues?

Ein Award für Designer*innen, Zuschüsse für Filmemacher*innen oder eine Förderung für inklusive Projekte. So vielfältig wie die Kreativwirtschaft ist, so vielfältig sind auch die dazugehörigen Förderungen im November. Wenn du nach weiteren Förderungen suchst, schau doch mal in unserem Finanzierungsfinder vorbei. Du bist auf der Suche nach einem Raum für eine temporäre Nutzung? Dann informiere dich gerne über unser Frei_Fläche-Programm. Das Förderprogramm vermittelt Räume für kreative Zwischennutzung hier in Hamburg.
Unsere Förderungen und Hilfsangebote

Silberstreifen Award
Für wen ist das interessant?
Hamburger Gestalter*innen aller Design-Disziplinen mit einem Hochschulabschluss in einem Design-Fachbereich, bzw. Kreativschaffende, die seit mindestens einem Jahr als Designer*innen in Hamburg arbeiten, können sich als Einzelperson oder auch im Team bewerben. Bei einer Bewerbung als Team müssen diese Voraussetzungen von mindestens einem Teammitglied erfüllt werden.
Worum geht's?
Als Einzelperson wirst du mit 2000 Euro, als Team mit 3000 Euro ausgezeichnet, um das eingereichte Projekt weiterzuentwickeln und als Exponat 4 Wochen nach Auswahl im Design Zentrum Hamburg öffentlich auszustellen. Der Silberstreifen Award 2022 beschäftigt sich mit dem Schwerpunktthema "Zero Waste” und sucht Antworten auf die Fragen: Wie können aus Abfällen neue Ressourcen gewonnen werden? Wie sehen Produkte und Produktionen aus, die kreislauffähig sind? Was kann aus biobasierten, kompostierbaren Materialien hergestellt werden? Wie können Produkte langlebig und recyclebar gestaltet werden? Wie geht Konsum ohne Verschwendung?
Wie beantrage ich das?
Eine Bewerbung ist digital via Airtable bis zum 04.12.2022, 23.59 Uhr möglich. Bei Fragen kannst du dich an wenden. Sie betreut den Award. Mehr Infos

Hamburger Crowdfunding-Kampagnenförderung
Für wen ist das interessant?
Bewerben können sich Unternehmer*innen (Gewerbe und freie Berufe), Unternehmen, Vereine und Stiftungen aller Branchen aus Hamburg, die eine Crowdfunding-Kampagne starten wollen und kreative Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Kampagnen benötigen.
Worum geht's?
Du möchtest eine Crowdfunding-Kampagne starten? Dir fehlt dafür eine kreative und professionelle Projektpräsentation? Du brauchst Unterstützung bei der Erstellung eines Pitchvideos, dem Schießen von Produkt- und Teamfotos, bei der Vorbereitung eines Kommunikationsplans oder bei der Pressearbeit? Die Hamburg Kreativ Gesellschaft und die Behörde für Kultur und Medien bieten mit der Hamburger Crowdfunding-Kampagnenförderung die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung (max. 5.000 Euro) für alle Kreativleistungen rund um eine Crowdfunding-Kampagne.
Wie beantrage ich das?
Vereinbare ein Beratungsgespräch mit () oder nimm am Crowdfunding Club teil. Fülle das digitale Bewerbungsformular aus und reiche alle erforderlichen Dokumente ein. Bitte beachte, dass du alle erforderlichen Dokumente digital bis spätesten 14 Tage vor der Veröffentlichung der Crowdfunding-Kampagne (Finanzierungphase) eingereicht haben musst. Sollte deine Crowdfunding-Kampagne vorher starten, kannst du leider keinen Antrag einreichen. Mehr Informationen und das FAQ findest du hier.

Storytelling Förderung von nextMedia.Hamburg
Für wen ist das interessant?
Kreativprojekte mit dem Fokus Nachhaltigkeit, Social Business und Digitalisierung können sich um eine Förderung ihrer Content-Strategie in Höhe von 5.000-6.000 Euro bewerben.
Worum geht's?
Deine Produktidee kann noch so gut sein, ihre Geschichte muss clever erzählt werden, um Reichweite zu generieren. Die Planung und Distribution einer konsistenten Content-Strategie sind dafür grundlegend. Du brauchst eine Social Media Strategie, willst einen Imagefilm drehen oder deine Zielgruppe auf TikTok erweitern? Wir fördern kreative Projekte und Unternehmen mit einem Fokus auf Lösungen zu den Themen Nachhaltigkeit, Social Business und Digitalisierung. Mit der Förderung kannst du konkrete Umsetzungsstrategien, Beratungen und Content-Lösungen bei den Hamburger Storytellern buchen.
Wie beantrage ich das?
Projekte aus ganz Deutschland sind eingeladen sich zu bewerben. Der Bewerbungsstart für die diesjährige Förderung ist der 21. November 2022. Weitere Infos gibt es hier.
Musik

Internationale Tourförderung
Für wen ist das interessant?
Die Internationale Tourförderung unterstützt Musiker*innen und Bands mit einem Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten im Ausland.
Worum geht's?
Ziel ist es, Künstler*innen damit den Markteintritt auf einem internationalen Musikmarkt zu erleichtern oder dabei zu helfen, sich dort weiter zu etablieren. Über die eingereichten Projektanträge entscheidet eine fünfköpfige Jury mit Expert*innen aus der Musikwirtschaft. Für maximal 15 Auftritte, Supportshows, Auftritte bei Musikfestivals, Showcases oder in TV- und Hörfunksendungen kann ein finanzieller Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten gewährt werden. Der Fokus der Förderung liegt dabei auf absatzstarken Zielmärkten wie den USA, Japan, Südkorea, Australien sowie Europa - hier insbesondere Großbritannien, Frankreich, die Benelux-Staaten und die nordischen Länder. Weitere Länder kommen unter Umständen als Zielmärkte in Betracht, sofern dort Tonträgerveröffentlichungen oder sonstige nachhaltige marktbereitende Aktivitäten nachgewiesen werden können.
Wie beantrage ich das?
Der Antrag auf Internationale Tourförderung muss spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt bei der Tourförderung eingegangen sein - sowohl online als auch postalisch (Initiative Musik, Friedrichstr. 122, 10117 Berlin).
Bildende Kunst

Sonderförderprogramm NEUSTART KULTUR Kickstarter-Zuschuss für Absolvent*innen staatlicher Kunsthochschulen
Für wen ist das interessant?
Gefördert werden können Absolvent*innen staatlicher deutscher Kunsthochschulen (siehe Positivliste), die in den Jahren 2019, 2020 oder 2021 einen der folgenden Abschlüsse im Bereich der freien bildenden Kunst erfolgreich bestanden haben: Akademiebrief/künstlerischer Abschluss, Master oder Diplom, Meisterschüler. Die geförderten bildenden Künstler*innen müssen exmatrikuliert sein sowie ihren Hauptwohnsitz dauerhaft und seit mindestens 1.1.2019 in Deutschland haben.
Worum geht's?
Die Fördermittel dienen als Anschubfinanzierung für alle Ausgaben, die den Start in eine erfolgreiche professionelle Tätigkeit als freischaffende*r bildende*r Künstler*in fördern. Kosten für die materielle und digitale Ausstattung, die für Recherche, Konzeption oder Realisierung künstlerischer Ideen erforderlich ist, sind ebenso möglich wie Ausgaben, um die eigene Kunst bekannt zu machen und Netzwerke zu erschließen sowie für Vermarktungsstrategien in digitaler wie analoger Form. Die Fördersumme beträgt 7.000 Euro. Die Fördersumme wird für einen Zeitraum von fünf Monaten in zwei Raten ausbezahlt. Die erste Rate in Höhe von 6.000 Euro wird zu Beginn der Förderung, die Restrate in Höhe von 1.000 Euro wird nach Vorlage des abschließenden Sachberichts überwiesen.
Wie beantrage ich das?
Die Auswahl der zu fördernden Künstler*innen erfolgt durch die staatlichen Kunsthochschulen. Abschluss und Abwicklung des Fördervertrags, Auszahlung der Förderung und Prüfung des erforderlichen Sachberichts obliegen der Stiftung Kunstfonds. Mehr Informationen
Film

German Motion Picture Fund
Für wen ist das interessant?
Antragsberechtigt sind Sie als Herstellerin oder Hersteller von Filmen oder Serien mit Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz und einer Niederlassung in Deutschland.
Worum geht's?
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt bei der Herstellung von Serien und von Filmen, die nicht für eine Erstauswertung im Kino bestimmt oder geeignet sind. Du erhälst die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses wird nach den zuwendungsfähigen deutschen Herstellungskosten bemessen und beträgt höchstens 80 Prozent der gesamten Herstellungskosten.
- Für Filme erhälst du einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen deutschen Herstellungskosten, maximal aber EUR 2,5 Millionen pro Film.
- Für Serien erhälst du einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen deutschen Herstellungskosten, maximal aber EUR 4 Millionen pro Staffel und für fiktionale Serien erhälst du einen Zuschuss von bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen deutschen Herstellungskosten, maximal aber EUR 10 Millionen pro Staffel.
Wie beantrage ich das?
Bitte stelle deinen Antrag vor Beginn deines Vorhabens und mindestens 6 Wochen vor Drehbeginn bei der Filmförderungsanstalt (FFA). Mehr Infos
Darstellende Künste

Projektförderung für freies Theater und Tanz
Für wen ist das interessant?
Für Interessierte die eine besonders hohe Affinität zum Film haben und/oder maximales Interesse an Filmproduktionen und vielleicht schon eine Ausbildung in einem anderen Bereich absolvierten, aber große Lust auf eine Neuorientierung haben. Quereinsteiger (mit oder ohne Vorerfahrungen) sind willkommen.
Worum geht's?
Die Behörde für Kultur und Medien fördert im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel professionelle freie Theaterproduzenten und -gruppen in Hamburg, um ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Produktionen zu erarbeiten, mehrjährige Konzeptionen zu realisieren sowie strukturgebende Maßnahmen oder künstlerische Fortbildungen zu betreiben. Gefördert werden freie Theaterproduktionen in den Bereichen
- Sprech-, Musiktheater und Performance
- Tanz
- Kinder- und Jugendtheater.
Wie beantrage ich das?
Bitte nutze für die Bewerbung das ONLINE-ANTRAGSVERFAHREN. Der Online-Dienst steht vom 1. Oktober bis 15. November (Mitternacht) zur Verfügung. Bitte stelle den Antrag rechtzeitig, und plane eine Bearbeitungsdauer von etwa 45 Minuten ein (fallabhängig).
Hier geht es zum Online-Antragsverfahren.
Weitere Informationen gibt es hier.
Kulturbetriebe

Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen
Für wen ist das interessant?
Antragsberechtigt ist grundsätzlich der/die Veranstalter*in einer Kulturveranstaltung (siehe Positivliste). Wichtig ist, dass die Veranstaltung in Deutschland stattfindet und Eintrittskarten verkauft. Antragsberechtigt sind Veranstalter*innen von Kulturveranstaltungen.
Worum geht's?
Veranstalter*innen können wählen zwischen Absage und Verschiebung. In allen Fällen, in denen der Sonderfonds die Kosten einer Komplett-Absage anteilig tragen würde, übernimmt der Sonderfonds alternativ anteilig die Kosten der Verschiebung einer Veranstaltung. Die Ausfallabsicherung erstattet 90 Prozent der tatsächlich entstandenen externen Kosten, die durch eine Verschiebung entstehen (siehe auch FAQ 3.11).
Wie beantrage ich das?
Die Registrierung von Veranstaltungen und die Antragstellung auf Förderung erfolgen ausschließlich hier. Eine anderweitige Registrierung oder Antragstellung, beispielsweise über die direkte Kontaktierung der Landeskulturbehörden oder Bewilligungsstellen in den Ländern, ist nicht möglich. Das allgemeine Verfahren ist hier beschrieben.
Branchenübergreifende Förderungen

Förderung inklusiver Kulturprojekte
Für wen ist das interessant?
Bei den Projekten kann es sich um Kunstprojekte aller Sparten handeln, wie zum Beispiel Filmprojekte, Lesungen von Texten, Theaterprojekte, Musikkonzerte oder Simultanübersetzungen von Theaterstücken in Gebärdensprache.
Worum geht's?
Die Behörde für Kultur und Medien fördert Kunstprojekte von und mit Menschen mit Behinderungen. Diese Projekte zeigen, dass künstlerisch begabte Menschen mit Behinderung auch eine eigene Ästhetik und künstlerische Formen entwickeln, die eine Bereicherung für die gesamte Hamburger Kulturlandschaft sind.
Wie beantrage ich das?
Bevor du einen Antrag stellst, ist es sinnvoll, sich telefonisch an die Referentin zu wenden und dein Projekt oder Idee vorzustellen. Häufig kann im Vorfeld geklärt werden, ob ein Antrag zu diesem Zeitpunkt sinnvoll ist, und wenn ja, in welcher Form. Bitte nutze für die Bewerbung das ONLINE ANTRAGSVERFAHREN! Der Online-Dienst steht vom 1. Oktober bis 1. Dezember (Mitternacht) zur Verfügung. Bitte stelle den Antrag rechtzeitig, und plane eine Bearbeitungsdauer von etwa 45 Minuten ein (fallabhängig).

Claussen-Simon Fonds für Kunst & Kultur
Für wen ist das interessant?
Im Fokus des Claussen-Simon Fonds für Kunst und Kultur steht die Förderung von Vorhaben junger Künstler*innen aller Sparten, kombiniert mit dem Kulturvermittlungsgedanken.
Worum geht's?
Zum einen fördert die Stiftung Einzelprojekte hoher künstlerischer Qualität von ambitionierten jungen Kunstschaffenden. Dabei ist der Stiftung der interdisziplinäre Austausch, die Berücksichtigung neuer und innovativer Perspektiven auf die jeweilige künstlerische Thematik sowie die Schaffung von neuen Wirkungsmöglichkeiten für junge Künstler*innen besonders wichtig. Zum anderen fördert die Claussen-Simon-Stiftung Projekte, die eine Teilhabe an Kunst & Kultur für junge Menschen ermöglichen, sowohl für künstlerisch-musisch aktive Kinder und Jugendliche als auch für Kinder mit wenig künstlerisch-kultureller Vorerfahrung. Hierbei ist insbesondere die Einreichung partizipativer Formate sehr willkommen. Die Entscheidung über die Förderung treffen drei Personen der Claussen-Simon-Stiftung. Die maximale Fördersumme für ein Vorhaben beträgt 10.000 Euro.
Wie beantrage ich das?
Es gibt keine gesonderten Bewerbungsfristen oder -formulare. Die Stiftung nimmt formlose Anträge per E-Mail an. Für mehr Informationen und Kontaktpersonen folge diesem Link.

„Kultur für alle!“-Fonds
Für wen ist das interessant?
Der „Kultur für alle!“-Fonds unterstützt kulturelle Projekte aller Kultursparten für Menschen mit einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung, einer Sinnesbeeinträchtigung, einer demenziellen Erkrankung.
Worum geht's?
Der „Kultur für Alle!“-Fonds der Hildegard und Horst Röder-Stiftung sowie der Stiftung Kulturglück in Kooperation mit der Behörde für Kultur und Medien fördert kulturelle Projekte für sozial benachteiligte Menschen, Menschen mit einer Behinderung und Menschen mit einer demenziellen Erkrankung in der Freien und Hansestadt Hamburg.
Wie beantrage ich das?
Nähere Informationen findest du hier.
Außerdem

- Informationen zu den Corona-Soforthilfe-Rückforderungen: RockCity hat die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Rückförderungen zusammengefasst.
- Corona-Erlass für die Steuerverwaltung: Selbstständig in der Künstlersozialversicherung versicherte Künstler*innen sollten jetzt, wenn sie absehen können, dass sie das im Voraus gemeldete Einkommen nicht erreichen, direkt eine neue Einkommensschätzung an die Künstlersozialkasse senden. Die Künstlersozialkasse hält hierfür eine Reihe an Formularen bereit.
- Grundsicherung für Selbstständige (Einzelunternehmer*innen und Freiberufler*innen) : Grundsicherung kann für freischaffend Tätige eine Möglichkeit sein, um sich kurzfristig finanziell abzusichern und Verdienstausfälle zumindest teilweise aufzufangen. Zuständig ist in diesem Fall das Jobcenter team.arbeit.hamburg –Standort für Selbstständige. Auch hier ist das Verfahren bereits mit Blick auf die aktuelle Lage vereinfacht worden
- Hilfen und Beratungsstellen: Die Behörde für Wirtschaft und Innovation bündelt hier weitere Angebote.
- Aktuelle Förderungen aus Hamburg: Die Behörde für Kultur und Medien stellt hier eine Übersicht bereit.
Foto Unsplash: Patrick Rosenkranz
CFA-3 Online-Workshop "AI Prompting" mit Benjamin Bertram
7.6.2023 10:00 Uhr
Online-Rechtsberatung durch die Cyber Law Clinic
7.6.2023 17:00 Uhr
CFA-3 Wrap Up Workshop mit Michael Schieben
8.6.2023 09:30 Uhr
tba, tba Hamburg
Fragestunde - Kompakte Beratung für Kreative
9.6.2023 11:00 Uhr
CFA-3 Online-Workshop "AI Prompting #2" mit Benjamin Bertram
12.6.2023 10:00 Uhr
Abschlussevent der Creative Future Academy #3
15.6.2023 18:00 Uhr
Barnerstraße 30, 22765 Hamburg