Förderung & Finanzierung
Förderungen im August: Was gibt es Neues?

Ob Veranstaltungen, Kunst im öffentlichen Raum, Musik oder spartenübergreifende Projekte: Wir haben für dich zusammengestellt, welche Förderungen dir aktuell bei deiner kreativen Arbeit helfen könnten. Wenn du nach weiteren Förderungen suchst, schau doch mal in unserem Finanzierungsfinder vorbei. Du bist auf der Suche nach einem Raum für eine temporäre Nutzung? Dann informiere dich gerne über unser Frei_Fläche-Programm. Das Förderprogramm vermittelt Räume für kreative Zwischennutzung hier in Hamburg.
Unsere Förderungen und Hilfsangebote

Hamburger Labelförderung
Für wen ist das interessant?
Zuwendungsempfänger*innen können Unternehmen sein, die eine Tätigkeit im Bereich Musikproduktion ausüben. Die Unternehmen müssen ihren Sitz oder eine Niederlassung in Hamburg haben. Es muss sich um Kleinstunternehmen im Sinne der Regelungen der EU handeln (weniger als zehn Beschäftigte, unter 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme).
Worum geht's?
Die musikalische Vielfalt in Hamburg und der über die Grenzen Hamburgs hinaus reichende gute Ruf als Musikstadt sind zu einem nicht unerheblichen Anteil auf die engagierte und kontinuierliche Arbeit überwiegend kleiner Musikfirmen zurückzuführen, die in der Regel nur wenige Künstler intensiv begleiten. Die Rahmenbedingungen für Musiklabels haben sich infolge der Veränderungen in der Musikwirtschaft und damit verbundener massiver Einbrüche im Tonträgergeschäft verschlechtert. Die Förderung richtet sich an sogenannte Kleinstunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Hamburg und erfolgt in Form eines Zuschusses, der zwischen 3.000 und 10.000 Euro betragen kann und als Anteilsfinanzierung einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 50 Prozent voraussetzt.
Wie beantrage ich das?
Eine Bewerbung ist bis zum 22. August 2022 möglich (Fristende für Eingang des rechtsgültig unterschriebenen Antrags bei der Behörde für Kultur und Medien). Für Fragen wurde eine Hotline bei der Hamburg Kreativ Gesellschaft für persönliche Beratung im Antragsverfahren und Vereinbarung von Terminen während der Förderrunden eingerichtet:
Tel.: 0176 - 383 691 05
E-Mail:
Musik

Internationale Tourförderung
Für wen ist das interessant?
Die Internationale Tourförderung unterstützt Musiker*innen und Bands mit einem Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten im Ausland.
Worum geht's?
Ziel ist es, Künstler*innen damit den Markteintritt auf einem internationalen Musikmarkt zu erleichtern oder dabei zu helfen, sich dort weiter zu etablieren. Über die eingereichten Projektanträge entscheidet eine fünfköpfige Jury mit Expert*innen aus der Musikwirtschaft. Für maximal 15 Auftritte, Supportshows, Auftritte bei Musikfestivals, Showcases oder in TV- und Hörfunksendungen kann ein finanzieller Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten gewährt werden. Der Fokus der Förderung liegt dabei auf absatzstarken Zielmärkten wie den USA, Japan, Südkorea, Australien sowie Europa - hier insbesondere Großbritannien, Frankreich, die Benelux-Staaten und die nordischen Länder. Weitere Länder kommen unter Umständen als Zielmärkte in Betracht, sofern dort Tonträgerveröffentlichungen oder sonstige nachhaltige marktbereitende Aktivitäten nachgewiesen werden können.
Wie beantrage ich das?
Der Antrag auf Internationale Tourförderung muss spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt bei der Tourförderung eingegangen sein - sowohl online als auch postalisch (Initiative Musik, Friedrichstr. 122, 10117 Berlin).
Bildende Kunst

Förderung Bildende Kunst: Kunst im öffentlichen Raum
Für wen ist das interessant?
Künstlerinnen und Künstler haben die Möglichkeit, sich mit Vorschlägen für Projekte für Arbeiten im öffentlichen Raum bei der Behörde für Kultur und Medien zu bewerben. Alle Vorschläge werden gesammelt und dem Fachgremium der Kunstkommission zur Beratung vorgelegt. Sie tagt zweimal jährlich.
Worum geht's?
Seit 1981 existiert in Hamburg das Programm „Kunst im öffentlichen Raum". Die Projektvorschläge müssen folgende Angaben enthalten:
- Eine detaillierte Projekt-Beschreibung, die neben der konkreten inhaltlichen Beschreibung des Projekts Angaben über den geplanten Standort und den Zeitraum der Realisierung und nach Möglichkeit Anschauungsmaterialien enthalten sollten. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Vorschläge sich auf spezifische Situationen und Orte im Hamburger öffentlichen Raum beziehen und sich damit auseinandersetzen.
- Einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan. Bitte beachten: Im Kostenplan muss die geplante Gesamtsumme des Projektes genannt werden, eventuelle Sponsoren mit der Spendensumme und Eigenmittel mit Beträgen sowie die beantragte Förderung. Neben den Ausgaben für Sachmittel können auch Ausgaben für künstlerische Honorare gelten gemacht werden.
- Angaben zum künstlerischen Werdegang und bisherigen Schaffen. Sind mehrere Künstlerinnen und Künstler am Projekt beteiligt, sind diese Angaben für jeden Beteiligten einzeln beizufügen.
Wie beantrage ich das?
Herbstsitzung: Die Anträge müssen bis spätestens 15. August 2022 in der Behörde für Kultur und Medien eingegangen sein. Bitte nutze für die Bewerbung das Online-Antragsverfahren. Weitere Informationen

Sonderförderprogramm NEUSTART KULTUR Kickstarter-Zuschuss für Absolvent*innen staatlicher Kunsthochschulen
Für wen ist das interessant?
Gefördert werden können Absolvent*innen staatlicher deutscher Kunsthochschulen (siehe Positivliste), die in den Jahren 2019, 2020 oder 2021 einen der folgenden Abschlüsse im Bereich der freien bildenden Kunst erfolgreich bestanden haben: Akademiebrief/künstlerischer Abschluss, Master oder Diplom, Meisterschüler. Die geförderten bildenden Künstler*innen müssen exmatrikuliert sein sowie ihren Hauptwohnsitz dauerhaft und seit mindestens 1.1.2019 in Deutschland haben.
Worum geht's?
Die Fördermittel dienen als Anschubfinanzierung für alle Ausgaben, die den Start in eine erfolgreiche professionelle Tätigkeit als freischaffende*r bildende*r Künstler*in fördern. Kosten für die materielle und digitale Ausstattung, die für Recherche, Konzeption oder Realisierung künstlerischer Ideen erforderlich ist, sind ebenso möglich wie Ausgaben, um die eigene Kunst bekannt zu machen und Netzwerke zu erschließen sowie für Vermarktungsstrategien in digitaler wie analoger Form. Die Fördersumme beträgt 7.000 Euro. Die Fördersumme wird für einen Zeitraum von fünf Monaten in zwei Raten ausbezahlt. Die erste Rate in Höhe von 6.000 Euro wird zu Beginn der Förderung, die Restrate in Höhe von 1.000 Euro wird nach Vorlage des abschließenden Sachberichts überwiesen.
Wie beantrage ich das?
Die Auswahl der zu fördernden Künstler*innen erfolgt durch die staatlichen Kunsthochschulen. Abschluss und Abwicklung des Fördervertrags, Auszahlung der Förderung und Prüfung des erforderlichen Sachberichts obliegen der Stiftung Kunstfonds. Mehr Informationen

Residenzstipendium / Residency: Residenz für internationale Künstler*innen
Für wen ist das interessant?
Künstler*innen aus den Sparten Bildende Kunst, Neue- und Digitale Medien sowie spartenübergreifende Künstler*innen.
Worum geht's?
Die Behörde für Kultur und Medien Hamburg vergibt für die Jahre 2023 und 2024 acht Residenzstipendien im Hamburger Künstlerhaus Westwerk. Die Residenz ist ein Wohn- und Arbeitsstipendium, das das Wohnen und die Präsenz der Kunstschaffenden im Westwerk voraussetzt und sowohl einer Bearbeitung eines künstlerischen Projektes dient als auch der Vernetzung mit der Hamburger Kulturszene. Das Westwerk liegt zentral in der Hamburger Innenstadt auf der Fleetinsel in einem größeren Gebäudekomplex, in dem sich weitere Ateliers, Galerien, eine Kunstbuchhandlung sowie ein kleines Theater befinden.
Die Behörde für Kultur und Medien übernimmt die Miete der Residenzen und zahlt pro Stipendiat*in zusätzlich eine Aufwandspauschale in Höhe von 800 Euro pro Monat sowie die Reisekosten für die Hin- und Rückreise. Die Stipendien sind für Einzelpersonen vorgesehen.
Das Westwerk e.V. übernimmt die Betreuung der jeweiligen Stipendiat*innen. Das Westwerk ist ein offenes Künstlerhaus mit regelmäßigen Kunst- und Musikveranstaltungen. Das ermöglicht Kontakte unter anderem auch zur Hamburger Kunstszene.
Kranken- und Haftpflichtversicherung sind von den Stipendiat*innen auf eigene Kosten für die Dauer des Aufenthalts abzuschließen; Aufenthaltsgenehmigungen/Visa sind ggf. ebenfalls von den Stipendiaten einzuholen.
Zusätzlich bekommen die Künstlerinnen und Künstler eine einmalige Förderung von 500 Euro pro Aufenthalt für die Kosten der Durchführung und Organisation einer Abschlusspräsentation.
Wie beantrage ich das?
Die Bewerbungsfrist endet am 15. August 2022. Bewerbungen sind hier online möglich. Mehr Informationen

Arbeitsstipendium zur Förderung der künstlerischen Entwicklung
Für wen ist das interessant?
Bewerben können sich einzelne freischaffend tätige bildende Künstler*innen mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland. Die Antragsteller*innen dürfen in keinem angestellten Beschäftigungsverhältnis stehen; eine geringfügige Beschäftigung bleibt hierbei unberücksichtigt.
Worum geht's?
Das Förderprogramm soll bildenden Künstler*innen den finanziellen und kreativen Raum bieten, um ihre Arbeit voranzutreiben, zu experimentieren und sich weiterzuentwickeln. Über die Fördersumme kann frei verfügt werden; sie kann zur Deckung der Lebenshaltungskosten ebenso wie für Atelier- oder Produktionskosten verwendet werden. Stipendiat*innen sind der Stiftung Kunstfonds zu keiner Gegenleistung verpflichtet. Die Höhe des Stipendiums beträgt 22.000 Euro für ein Jahr.
Wie beantrage ich das?
Die Bewerbungsphase für das Förderjahr 2022 ist abgeschlossen. Eine Bewerbung für das Förderjahr 2023 ist ab Juli 2022 möglich. Die Förderrichtlinien werden zum Ausschreibungsstart aktualisiert. Nächste Einreichfrist für 2023: 31. Oktober 2022. Mehr Informationen

Kunststipendien der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius
Für wen ist das interessant?
Mit den Kunststipendien engagiert sich die Stiftung für Bildende Künstler*innen in der Hansestadt, die sich bereits durch qualitätsvolle Arbeiten empfohlen haben. Es werden jährlich sieben Stipendien in Höhe von 10.000 Euro vergeben.
Worum geht's?
Das großzügige Engagement der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius ermöglicht der Behörde für Kultur und Medien seit 2019/20, zusätzliche Stipendien für Bildende Kunst zu vergeben. Das Programm ist auf drei Jahre angelegt.
Wie beantrage ich das?
Die Bewerbung wird über das Online-Bewerbungsverfahren der Behörde für Kultur und Medien möglich sein. Der entsprechende Link wird zu gegebener Zeit hier bekannt gegeben. Ausschreibungsstart: 11. August 2022, Bewerbungsfrist: 8. September 2022
Kulturbetriebe

Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen
Für wen ist das interessant?
Antragsberechtigt ist grundsätzlich der/die Veranstalter*in einer Kulturveranstaltung (siehe Positivliste). Wichtig ist, dass die Veranstaltung in Deutschland stattfindet und Eintrittskarten verkauft. Antragsberechtigt sind Veranstalter*innen von Kulturveranstaltungen.
Worum geht's?
Veranstalter*innen können wählen zwischen Absage und Verschiebung. In allen Fällen, in denen der Sonderfonds die Kosten einer Komplett-Absage anteilig tragen würde, übernimmt der Sonderfonds alternativ anteilig die Kosten der Verschiebung einer Veranstaltung. Die Ausfallabsicherung erstattet 90 Prozent der tatsächlich entstandenen externen Kosten, die durch eine Verschiebung entstehen (siehe auch FAQ 3.11).
Wie beantrage ich das?
Die Registrierung von Veranstaltungen und die Antragstellung auf Förderung erfolgen ausschließlich hier. Eine anderweitige Registrierung oder Antragstellung, beispielsweise über die direkte Kontaktierung der Landeskulturbehörden oder Bewilligungsstellen in den Ländern, ist nicht möglich. Das allgemeine Verfahren ist hier beschrieben.
Branchenübergreifende Förderungen

Outdoorförderung
Für wen ist das interessant?
Gefördert werden profilierte, professionelle Hamburger Akteure und Veranstaltende, die im kulturellen Leben Hamburgs nachweislich fest verankert sind und nachhaltig erfolgreiche Arbeit leisten. Gemeinschaftsbewerbungen mehrerer Veranstaltender sind ausdrücklich möglich, müssen aber von einem Antragsstellenden federführend verantwortet werden. Weitere Punkte, die die Beantragenden einhalten müssen, finden sich unter Punkt 3 der Förderrichtlinie.
Worum geht's?
Mit der Outdoorförderung 2022 sollen groß angelegte Veranstaltungsformate mit einer überregionalen Ausstrahlung ermöglicht werden, die erwarten lassen, dass sie als Reiseanlässe für kulturinteressierte Touristen dienen. Dafür sollen in einem kulturell breit angelegten Rahmen auch ungewohnte Veranstaltungsorte außerhalb geschlossener Räume in Hamburg aktiviert und damit eine Vielzahl an Konzert-Veranstaltungen aller musikalischen Genres – aber auch weiterer Kultursparten – ermöglicht werden. Mit der Förderung werden die Veranstaltenden dabei unterstützt, bestehende oder neu zu schaffende Open-Air-Veranstaltungs- und Open-Air-Kulturorte im öffentlichen Raum einzurichten und diese mit einem vielfältigen künstlerischen, in der Regel mehrtägig angelegten Programm zu bespielen. Für die Outdoorförderung 2022 stehen 3,3 Millionen Euro zur Verfügung.
Wie beantrage ich das?
Die Antragsfrist endet am 31. August 2022. Über die Anträge wird in der Reihenfolge ihres Eingangs entschieden, bis die zur Verfügung stehenden Fördermittel ausgeschöpft sind. Mehr Informationen

Claussen-Simon Fonds für Kunst & Kultur
Für wen ist das interessant?
Im Fokus des Claussen-Simon Fonds für Kunst und Kultur steht die Förderung von Vorhaben junger Künstler*innen aller Sparten, kombiniert mit dem Kulturvermittlungsgedanken.
Worum geht's?
Zum einen fördert die Stiftung Einzelprojekte hoher künstlerischer Qualität von ambitionierten jungen Kunstschaffenden. Dabei ist der Stiftung der interdisziplinäre Austausch, die Berücksichtigung neuer und innovativer Perspektiven auf die jeweilige künstlerische Thematik sowie die Schaffung von neuen Wirkungsmöglichkeiten für junge Künstler*innen besonders wichtig. Zum anderen fördert die Claussen-Simon-Stiftung Projekte, die eine Teilhabe an Kunst & Kultur für junge Menschen ermöglichen, sowohl für künstlerisch-musisch aktive Kinder und Jugendliche als auch für Kinder mit wenig künstlerisch-kultureller Vorerfahrung. Hierbei ist insbesondere die Einreichung partizipativer Formate sehr willkommen. Die Entscheidung über die Förderung treffen drei Personen der Claussen-Simon-Stiftung. Die maximale Fördersumme für ein Vorhaben beträgt 10.000 Euro.
Wie beantrage ich das?
Es gibt keine gesonderten Bewerbungsfristen oder -formulare. Die Stiftung nimmt formlose Anträge per E-Mail an. Für mehr Informationen und Kontaktpersonen folge diesem Link.

„Kultur für alle!“-Fonds
Für wen ist das interessant?
Der „Kultur für alle!“-Fonds unterstützt kulturelle Projekte aller Kultursparten für Menschen mit einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung, einer Sinnesbeeinträchtigung, einer demenziellen Erkrankung.
Worum geht's?
Der „Kultur für Alle!“-Fonds der Hildegard und Horst Röder-Stiftung sowie der Stiftung Kulturglück in Kooperation mit der Behörde für Kultur und Medien fördert kulturelle Projekte für sozial benachteiligte Menschen, Menschen mit einer Behinderung und Menschen mit einer demenziellen Erkrankung in der Freien und Hansestadt Hamburg.
Wie beantrage ich das?
Nähere Informationen findest du hier.
Außerdem

- Informationen zu den Corona-Soforthilfe-Rückforderungen: RockCity hat die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Rückförderungen zusammengefasst.
- Corona-Erlass für die Steuerverwaltung: Selbstständig in der Künstlersozialversicherung versicherte Künstler*innen sollten jetzt, wenn sie absehen können, dass sie das im Voraus gemeldete Einkommen nicht erreichen, direkt eine neue Einkommensschätzung an die Künstlersozialkasse senden. Die Künstlersozialkasse hält hierfür eine Reihe an Formularen bereit.
- Grundsicherung für Selbstständige (Einzelunternehmer*innen und Freiberufler*innen) : Grundsicherung kann für freischaffend Tätige eine Möglichkeit sein, um sich kurzfristig finanziell abzusichern und Verdienstausfälle zumindest teilweise aufzufangen. Zuständig ist in diesem Fall das Jobcenter team.arbeit.hamburg –Standort für Selbstständige. Auch hier ist das Verfahren bereits mit Blick auf die aktuelle Lage vereinfacht worden
- Hilfen und Beratungsstellen: Die Behörde für Wirtschaft und Innovation bündelt hier weitere Angebote.
- Aktuelle Förderungen aus Hamburg: Die Behörde für Kultur und Medien stellt hier eine Übersicht bereit.
Foto Unsplash: Kevin Hackert
Live Session: Steuern
25.9.2023 18:00 Uhr
Crowdfunding Club
28.9.2023 15:00 Uhr
Live Session: Absicherung und Altersvorsorge
9.10.2023 18:00 Uhr
Portfolio-Slam #6: UX Design in Kooperation mit PAGE
12.10.2023 18:30 Uhr
Hongkongstraße 8, 20457 Hamburg
Gamecity Treff meets Polaris 2023
13.10.2023 18:00 Uhr
Neuer Pferdemarkt 36, 20359 Hamburg