Initiativen derHamburg Kreativ Gesellschaft

Umfrage: COVID-19 trifft die Kreativwirtschaft in drei Wellen

Investitionsstau, fehlende Auftragsakquise und ein verstärkter Finanzkriseneffekt. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise werden die Kreativwirtschaft in drei Wellen treffen.

Umfrage: COVID-19 trifft die Kreativwirtschaft in drei Wellen -

Investitionsstau, fehlende Auftragsakquise und ein verstärkter Finanzkriseneffekt. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise werden die Kreativwirtschaft in drei Wellen treffen. 

Damit rechnen die Befragten einer repräsentativen Umfrage des Bundesverband Kreative Deutschland und dem Netzwerk PCI, deren Ergebnisse jetzt veröffentlicht wurden. Rund 6.600 Kultur- und Kreativschaffende nahmen im März 2020 deutschlandweit an der Befragung teil. Aus den Antworten der Befragten ergibt sich ein breites Bild der wirtschaftlichen Betroffenheit Soloselbständiger und Kleinst- und Kleinunternehmen in der Kultur- und Kreativwirtschaft.

Auf Basis der Antworten können die Auswirkungen in drei Wellen beschrieben werden. Schon jetzt sei klar: die Corona-Krise "wird weitreichende und langfristige wirtschaftliche Auswirkungen auf die Kultur- und Kreativwirtschaft haben, die über die Wirtschafts- und Finanzkrise hinausgehen", heißt es.

Erste Welle: Fehlende Auftragsakquise

Zehntausende Kultur- und Kreativschaffende haben ihre unmittelbaren Einkommensmöglichkeiten verloren. Die Auftragsakquise ist ebenfalls für viele zum Erliegen gekommen. Bereits jetzt werden insbesondere Großevents bis Ende August ersatzlos abgesagt. Besonders erschwerend komme hinzu, dass ein Großteil der gegenwärtigen Umsatzverluste nicht durch nachholendes Geschäft kompensiert werden könne. Der Grund: Kultur- und Kreativschaffende erwirtschaften nur selten über das Jahr gleichmäßig verteilte Umsätze. Das führe dazu, dass Soloselbständige und Unternehmen z.T. jetzt schon über die Hälfte ihres erwarteten Jahresumsatzes verloren haben.

Zweite Welle: Verstärkter Finanzkriseneffekt

Im Unterschied zum Einzelhandel, Tourismus und der Gastronomie werde sich die Auftragslage in Kreativwirtschaft nach Aufhebung der Allgemeinverfügung nicht kurzfristig verbessern. Es sei damit zu rechnen, dass Unternehmen aus Auftraggeberbranchen die Marketingbudgets zugunsten der eigenen Konsolidierung kürzen. In der zweiten Welle verstärke sich somit der “Wirtschafts- und Finanzkriseneffekt”. Ein weiteres Dilemma zeichnet sich im Bereich Live-Marketing ab. Speziell Nachwuchstalente bekämen Probleme, da die Veranstalter für eine möglichst hohe Auslastung eher auf bekannte Künstler/innen setzen würden, um Verluste aus dem Frühjahr zu kompensieren.

Dritte Welle: Investitionsstau

In der Kreativwirtschaft und auch im Mittelstand bahne sich ein enormer Investitionsstau an. Durch die massiven Umsatzverluste sei schon jetzt absehbar, dass Gelder für Investitionen 2021 fehlen werden, wenn Einnahmen aus Aufträgen und Rechteverwertung ausbleiben. Rund die Hälfte der Befragten haben bzw. rechnen mit ​Umsatzeinbußen von über 30%​. Jede/r Fünfte rechnet sogar mit Umsatzverlusten von ü​ber 50%​ bezogen auf den Jahresumsatz. 

Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise

Das Netzwerk öffentlicher Fördereinrichtungen für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland (PCI – Promoting Creative Industries) und der Bundesverband Kreative Deutschland haben einen Aufruf an Bund und Länder gestartet zur einheitlichen und nachhaltigen Förderung von Kultur- und Kreativschaffenden. 

Aus den Erfahrungen der ersten Tage mit der Umsetzung des Bundes- und der Länderprogramme betrifft dies:

  • die Geltendmachung eines Unternehmerlohns als Betriebskosten im Rahmen der Soforthilfe
    Soloselbständigen sollte es möglich sein, einen angemessenen Betrag für die Vergütung des Unternehmers als Betriebsausgabe geltend zu machen. Hier sollte eine Regelung wie im Rahmen der Ausführungsbestimmungen Baden-Württembergs getroffen werden, die dies anerkennen.
  • die einheitlichen Festlegung, ob sich Bundes- und Landesmittel addieren oder aufrechnen
    Standortmarketing über Bundesmittel zu betreiben, kann nicht Sinn verantwortungsvoller Kultur- und Kreativwirtschaftsförderung in Krisenzeiten sein.
  • den Zeitraum der Liquiditätsengpässe
    In den Anträgen sollen die Liquiditätsengpässe für drei Monate (März - Mai 2020) angegeben werden. Es gibt aber viele Kreativschaffende, die in diesem Zeitraum noch keine Liquiditätsengpässe haben, da sie noch Einnahmen von abgeschlossenen Projekten erhalten. Der Zeitraum muss diesbezüglich daher bundeseinheitlich angepasst werden.
  • die Besteuerung
    Liquidität kann geschaffen werden durch die Gemeinsamveranlagung der Steuerjahre 2019 und 2020. So werden Rückzahlungen von Steuern aus 2019 ermöglicht.
  • das Kurzarbeitergeld
    Es gilt auch Minijobber/innen und Auszubildende in den Unternehmen zu halten, indem sie ebenfalls unter den Schutzschirm Kurzarbeitergeld aufgenommen werden.
  • die Unternehmen im Presse- und Rundfunkmarkt
    Unternehmen aus dem Bereich Presse und Rundfunk sind durch den Verlust der Werbeeinnahmen massiv betroffen und sollen gleichzeitig ihre nach Art.5 GG geschützte und für die Demokratie essenzielle Funktion weiter erfüllen.
  • den Erwerbspatchwork
    Viele Kreativschaffende nehmen, um wirtschaftlich zu überleben, gleichberechtigt Einkünfte aus unterschiedlichen Erwerbsarten ein. Daher wird bereits der Ausfall einer Einkunftsart schnell existenzbedrohend. Die Corona Soforthilfe ist daher derart auszugestalten, dass auch für einen Nebenerwerb, der bei Wegfall existenzbedrohend wirkt, ein Förderantrag möglich ist.

Wir verwenden Cookies, um externe Inhalte anzeigen zu können. Sie können unter “Einstellungen” der Erhebung von Nutzerdaten widersprechen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wir verwenden Cookies, um externe Inhalte anzeigen zu können. Sie können unter “Einstellungen” der Erhebung von Nutzerdaten widersprechen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Ihre Einstellungen wurden gespeichert